Samui? Samui! Geschichten von der Insel*

29 Mär 2007

Den König zu beleidigen ist strafbar in Thailand, ich schrieb das schon mehrfach. Auf Majestätsbeleidigung stehen zwischen 3 und 15 Jahren Gefängnisstrafe. Dabei kann man sowohl versteckte Bemerkungen wie die Thaksins, dass man ihn mit Wimpeln mit dem Königssymbol begrüßte um ihn zu täuschen, als Beleidigung werten als auch offensichtliche Aktivitäten wie das Übermalen der allgegenwärtigen Königsbilder im öffentlichen Raum.

Ein Schweizer, Oliver Rudolf Jufer, wurde nun zu 10 Jahren Haft verurteilt, weil er am 5. Dezember vergangenen Jahres genau Letzteres tat. Er übermalte 5 Plakate die in Chiang Mai zur Zelebration des Geburtstags seiner Majestät König König Bhumibol Adulyadejs aufgestellt waren mit schwarzer Farbe. Was genau er gemalt hat, wird man nie erfahren, weil selbst die Darstellung als Majestätsbeleidung gewertet werden kann (zu Thaksins Zeiten ein bewährtes Mittel, um unliebsame Medien ruhig zu stellen). Die thailändische Presse berichtete über das Verfahren fast gar nicht und wenn, dann zitierte man ausländische Medien.

Ursprünglich wurde Lufer zu 20 Jahren verurteilt, die Haftstrafe aber halbiert, weil er geständig war. Außerdem sagte er, dass er zum Zeitpunkt der Aktion betrunken war. In den vergangenen 10 Jahren wurde kein Ausländer wegen Majestätsbeleidigung verurteilt, einige jedoch des Landes verwiesen. Man geht davon aus, dass er mindestens 1 Jahr in der Haft verbringen wird, dann ein Königliches Pardon erhält und ebenfalls ausgewiesen wird.

Ich persönlich habe ehrlich gesagt weniger Mitleid mit ihm. Wenn man wie er mehr als 10 Jahre in Thailand lebt, sollte man auch im betrunkenen Zustand sehr gut beurteilen können, was man sich mit dem Übermalen von Königsplakaten einhandelt.

Ein Gutes wird der Prozess, über den man in Deutschland in den einschlägigen Medien berichten wird, haben: Neben den Regeln “nimm keinen Stein aus der Türkei mit” und “fische nicht in iranischen Grenzgebieten” wird die Regel “beleidige nicht das Königshaus in Thailand” sich in den Köpfen der Bildzeitungsleser fest setzen. Man sollte noch “renne nicht mit nacktem Oberkörper weiter als 10 Meter vom Strand herum” aufnehmen.

3 Kommentare

Timo am Freitag, dem 30. März 2007

Kommt mir sehr vor wie mittelalterliche Praktiken…

Patrick am Freitag, dem 30. März 2007

Ist nur gute 100 Jahre alt das Gesetz ;)

Helga am Samstag, dem 31. März 2007

Die Meldung wurde gestern abend bei uns in den Nachrichten gebracht.
Kann für den Schweizer wenig Verständnis aufbringen, denn wer es weiß sollte es bleiben lassen. Wie volltrunken kann man denn sein?

Kommentieren

Kleiner Kommentar am Rande: Es gibt auch noch das Kontaktformular ;)

Formatierungen im Kommentar sind mit den folgenden Befehlen möglich:

_kursiv_ | *fett* | bq. Zitat | "linktext":http://example.com

(Daten in einem Cookie speichern)

©2004-2011 Patrick Kollitsch
Auf Textpattern geschmiedet.