Seit gestern gelten ja nun die neuen Visabestimmungen. Leise und heimlich hat die Regierung Ende vergangener Woche noch schnell ein paar weitere kleine Änderungen nachgeschoben:
Das Non Immigrant B-Visa (das Visa, das man benötigt, um eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten um im Königreich zu arbeiten) wird nur noch mit gültigem Arbeitsvertrag verlängert. Bisher war es so, dass ein Empfehlungsschreiben des zukünftigen Arbeitgebers ausreichte. Das allerdings konnte man auch mit einem Fake-Schreiben von Agenturen, die im ganzen Land verstreut sind, erreichen. An der Grenze und bei den Behörden fragt dann niemand nach der Arbeitserlaubnis, wenn man mit Non Immigrant B-Visa im Lande ist.
Die Firma muss außerdem nachweisen, dass alle Gehälter für den einzustellenden oder angestellten Farang auf dem Konto für ein Jahr im Voraus verfügbar sind. Der Kontostand darf dabei nicht unter 1 Million Baht liegen.
2 Kommentare
Patrick am Dienstag, dem 3. Oktober 2006
Die 50.000 Baht gelten aber nur für Europa, Australien, Kanada, Japan und die USA. Farangs aus Süd Korea, Singapore, Taiwan und Hong Kong müssen mindestens 45,000 Baht im Monat verdienen, Arbeiter aus allen anderen asiatischen und osteuropäischen Staaten, Süd- und Mittelamerikanische Staaten, Mexiko, die Türei, Russland und Südafrika 35.000 Baht und der Rest (Afrika, Cambodia, Burma, Laos, Vietnam) nur 25.000 Baht.
Ich habe versucht, die Seite mit der Bestimmung zu finden, das wurde auch erst in den letzten Tagen so festgelegt, vorher war es wohl mehr für die USA und weniger für einige ärmere Staaten. Ich update den Kommentar, wenn ich den Link finde.
PS: Wieder einen Eintrag gespart ;)

tom am Dienstag, dem 3. Oktober 2006
Es gibt ausserdem ein Gesetz, welches vorschreibt, dass ein rechtmässig angestellter Farang mindestens 50’000 THB im Monat zu verdienen hat. Also, ich wäre mit einem solchen Lohn in Thailand sehr zufrieden.