Neue Visabestimmungen seit 1. Oktober
Seit gestern gelten ja nun <txp:gho_permalink id=“939”>die neuen Visabestimmungen</txp:gho_permalink>. Leise und heimlich hat die Regierung Ende vergangener Woche noch schnell ein paar weitere kleine Änderungen nachgeschoben:
Das Non Immigrant B-Visa (das Visa, das man benötigt, um eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten um im Königreich zu arbeiten) wird nur noch mit gültigem Arbeitsvertrag verlängert. Bisher war es so, dass ein Empfehlungsschreiben des zukünftigen Arbeitgebers ausreichte. Das allerdings konnte man auch mit einem Fake-Schreiben von Agenturen, die im ganzen Land verstreut sind, erreichen. An der Grenze und bei den Behörden fragt dann niemand nach der Arbeitserlaubnis, wenn man mit Non Immigrant B-Visa im Lande ist.
Die Firma muss außerdem nachweisen, dass alle Gehälter für den einzustellenden oder angestellten Farang auf dem Konto für ein Jahr im Voraus verfügbar sind. Der Kontostand darf dabei nicht unter 1 Million Baht liegen.
Patrick Kollitsch (Dipl. Ing. (FH), soviel Zeit muss sein) hat die ersten 18641 Tage seines Lebens hinter sich und die letzten 7861 Tage davon in Thailand auf Koh Samui, einer kleinen aber ausreichend großen Insel im Golf von Thailand, zu-, ge-, über-, be- und verbracht.
Nun allein bewohnt er einen kleinen Bungalow unter Palmen in Bang Por im Nordwesten der Insel.
In seiner Un-Freizeit bietet er klein- und mittelständischen Unternehmen auf der Insel (und im gesamten südostasiatischen Raum) Dienstleistungen rund um “everything online” an. Man kennt ihn als David’s Neighbour — Online Marketing made in Paradise, denn nichts geht über einen wirksamen Slogan.
Er schreibt hier auf Samui? Samui! über das ganz alltägliche Leben als Farang in Thailand, die Höhen und Tiefen des Lebens und andere Dinge, die ihn interessieren.