Bis vor kurzem noch in der Kuriositätenabteilung der lokalen Presse versteckt: Wenn man (als Thailänder, oder als Ausländer in Thailand) auf Facebook eine Seite “liked”, die von den jeweils Regierenden oder gegen ebenjene Arbeitenden nicht gemocht wird, dann kann man wegen Majestätsbeleidigung angeklagt werden . Sagt der Chef der staatlichen Zensurbehörde und der muss es ja wissen.
Laut Gesetz ist es eben verboten, über die eigentliche Beleidigung (oder was dafür von den jeweils Klagenden empfunden wird) zu berichten, weil man damit die Majestätsbeleidigung wiederholt. Was zu den Pünktchen im “I shall … by staging coups” in einem Artikel zu einem Thai, der eine Seite bei Facebook unterhielt, führt.
In einem Land, in dem man wegen beleidigender SMSses zu 20 Jahren (4 SMS a 5 Jahre) verurteilt werden kann, ist das nichts Besonderes mehr…