Eine GDPR für Thailand
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Seit 27. Mai 2019 haben wir auch in Thailand eine Art GDPR-Gesetz namens Personal Data Protection Act (PDPA). Firmen haben bis 27. Mai 2020 Zeit um die Regelungen umzusetzen.
Geschützt werden soll damit jegliche Information die Individuen eindeutig identifiziert. Gültig ist es für alle Unternehmen die entweder innerhalb Thailands oder mit Unternehmen oder Personen in Thailand Geschäfte betreiben.
Unternehmen und Organisationen sind gefordert:
- einen legalen Grund zu haben, Informationen zu sammeln (dazu zählt meist die Zustimmung der Personen, deren Daten gesammelt werden)
- sensitive Daten respektvoll zu behandeln
- für die Sicherheit der Datenspeicherung zu sorgen und über Datenschutzverletzungen prompt zu informieren
- die Rechte der Personen, deren Daten sie speichern zu befolgen
- einen Repräsentaten für Datenschutz lokal in Thailand zu haben
Zur Kontrolle und Durchsetzung des neuen Gesetzes wurde ein Personal Data Protection Committee (PDPC) eingerichtet. Verletzungen des PDPA können in Strafgebühren, Schadenersatzzahlungen und strafrechtliche Verfolgung resultieren.
Genauere Regelungen zur PDPA sind noch nicht geschrieben worden. Das passiert in den kommenden Monaten.
Patrick Kollitsch (Dipl. Ing. (FH), soviel Zeit muss sein) hat die ersten 18641 Tage seines Lebens hinter sich und die letzten 7861 Tage davon in Thailand auf Koh Samui, einer kleinen aber ausreichend großen Insel im Golf von Thailand, zu-, ge-, über-, be- und verbracht.
Nun allein bewohnt er einen kleinen Bungalow unter Palmen in Bang Por im Nordwesten der Insel.
In seiner Un-Freizeit bietet er klein- und mittelständischen Unternehmen auf der Insel (und im gesamten südostasiatischen Raum) Dienstleistungen rund um “everything online” an. Man kennt ihn als David’s Neighbour — Online Marketing made in Paradise, denn nichts geht über einen wirksamen Slogan.
Er schreibt hier auf Samui? Samui! über das ganz alltägliche Leben als Farang in Thailand, die Höhen und Tiefen des Lebens und andere Dinge, die ihn interessieren.