Seit gestern gelten ja nun <txp:gho_permalink id=“939”>die neuen Visabestimmungen</txp:gho_permalink>. Leise und heimlich hat die Regierung Ende vergangener Woche noch schnell ein paar weitere kleine Änderungen nachgeschoben:
Das Non Immigrant B-Visa (das Visa, das man benötigt, um eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten um im Königreich zu arbeiten) wird nur noch mit gültigem Arbeitsvertrag verlängert. Bisher war es so, dass ein Empfehlungsschreiben des zukünftigen Arbeitgebers ausreichte. Das allerdings konnte man auch mit einem Fake-Schreiben von Agenturen, die im ganzen Land verstreut sind, erreichen. An der Grenze und bei den Behörden fragt dann niemand nach der Arbeitserlaubnis, wenn man mit Non Immigrant B-Visa im Lande ist.
Die Firma muss außerdem nachweisen, dass alle Gehälter für den einzustellenden oder angestellten Farang auf dem Konto für ein Jahr im Voraus verfügbar sind. Der Kontostand darf dabei nicht unter 1 Million Baht liegen.